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Einzelentgeltnachweis bietet Kostenkontrolle

Posted in Telefon, Ratgeber: Kosten sparen, Allgemein by Redaktion on the Februar 8th, 2009

Wer seine Tellefonkosten nicht aus den Augen verlieren will, kann mit einem Einzelverbindungsnachweis für Klarheit sorgen. Gibt es dann Beanstandungen und es kommt zur einer Reklamation beim Anbieter, ist der Netzbetreiber verpfichtet, einen nachträglichen Verbindungsnachweis auszustellen. Nicht verpflichtet ist er dazu, wenn es aus technischen Gründen unmöglich ist, oder wenn der Verbraucher die Löschung seiner Daten gewünscht hat. Aus Gründen des Datenschutzes werden auch keine besonderen Telefonverbindungen, wie beispiesweise die zu Telefonseelsorgern angezeigt. Doch welche Daten werden offen gelegt? Im Einzelverbindungsnachweis, der nur dann kostenlos ist, wenn “normale” Daten aufgelistet sind, kann der Verbraucher den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung erkennen und somit Auskunft über die Dauer eines Gesprächs erhalten. Verbunden damit ist auch die Zahl der Tarifeinheiten, die verbraucht wurden oder der jeweilige Verbindungspreis.

Ausgewiesen ist auch die Anschlussnummer des Kunden wie die Zielrufnummer, die auch in gekürzter Fassung erscheinen kann. Bereits bei der Anmeldung seines Telefons kann der Anschlussinhaber frei wählen, ob die Zielrufnummern vollständig oder in einer gekürzten Fassung erscheinen sollen.

Jeder kennt die Streitigkeiten innerhalb einer Familie, wenn es um das leidige Thema Telefonrechnung geht. Daher sollte jeder Verbraucher auf die Komplettversion bestehen und rechtzeitig eine vollständige Datenspeicherung bevorzugen.

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