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Umweltprämie erleichtert Autokauf

Posted in Ratgeber: Kosten sparen, Allgemein by Redaktion on the Februar 7th, 2009

Eines war zuletzt unausweichlich: der deutschen Autoindustrie und allen, die in irgendeiner Form daran beteiligt sind, musste schnell gehofen werden. Das Bundeskabinett hatte reagiert und am 27. Januar die Richtlinien zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen definiert. Diese gelten somit als Voraussetzungen für die Anträge auf die sogenannte Umweltprämie. Ab sofort kann der Besitzer eines alten Autos, der dieses verschrotten und gleichzeitig ein neues Fahrzeug erwerben will, einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro beantragen. Die Regierung hat für dieses Vorhaben insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereit gestellt. Im Mittelpunkt soll die Förderung des Absatzes im Automobilbereich stehen, wie auch eine effiziente Entlastung der Umwelt durch Schadstoffe.

Wer einen Antrag auf die Umweltprämie stellen will, muss natürlich bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich muss es sich um eine private Person handeln, die ihren fahrbaren Untersatz verschrotten lassen will. Zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung muss das alte Fahrzeug wenigstens über einen Zeitraum von zwölf Monaten kontinuierlich auf den Namen des Antragstellers in der Bndesrepublik zugelassen sein. Die Erstzulassung muss wenigstens neun Jahre her sein. Will sich der Fahrzeughalter von seinem Auto trennen, muss die Verschrottung bis spätestens 31. Dezember 2009 erfolgt sein, wobei ein entsprechender Verwertungsnachweis eines Fachbetriebs vorgelegt werden muss.

Parallel dazu muss das neue Fahrzeug bestimmte Emissionswerte einhalten und bis zum Stichtag 31.12. 2009 gekauft und zugelassen worden sein. Wichtig ist auch, dass der Halter des Neuwagens mit dem des verschrotteten Wagens identisch ist.

Wer die neue Umweltprämie nutzen will, muss einen entsprechenden Antrag ausfüllen und zusammen mit allen erforderlichen Nachweisen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen. Doch wer Nutznießer dieser Regelung werden will, muss sich sputen, denn die Mittelverteilung erfolgt nach der Reihenfolge der Antragseingänge.

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