Baubegleitung plus Beratung zahlen sich langfristig aus!
Sanieren, renovieren, Energie einsparen und spezielle Förderprogramme- all diese Begriffe machen derzeit die Runde bei Immobilienbesitzern und solchen, die es noch werden wollen.
Sparmaßnahmen bekommen gerade in diesen Wochen und Monaten eine besondere Bedeutung, denn die Finanzkrise wirft weltweit dunkle Schatten. Der Bürger muss verstärkt sparen und der Faktor Klimaschutz hängt unmittelbar damit zusammen.
Erfreulicherweise hat Vater Staat erkannt, dass man denjenigen, die ihren Beitrag dazu leisten wollen, finanziell unter die Arme greifen muss. So erfreut sich unter anderem das CO2- Gebäudesanierungsprogramm der KfW- Förderbank einer wachsenden Beliebtheit. Hier winken ab sofort auch attraktive Zuschüsse, wenn eine Beratung oder eine Baubegleitung gewünscht wird.
Besitzer von Ein- oder Zweifamilienhäusern können einen Zuschuss bei der staatlichen Förderbank beantragen und dies bis zu einer Höhe von 1.000 Euro. Dieser Zuschuss gilt als Ergänzung des gebotenen Förderangebots, wenn energetische Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
Das Förderprogramm “Energieberatung und Baubegleitung” richtet sich insbesondere an künftige Bauherren, die mit Beratungen von Profis einen bedeutenden Beitrag in Sachen Energie einsparen leisten wollen. Die förderfähigen Beratungskosten werden bis zu 50 Prozent gefördert, wobei die Höchstsumme auf 1.000 Euro je Wohneinheit begrenzt ist.
Doch sind an die Fördergelder auch bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das geforderte Leistungsspektrum muss dann unter anderem Detailplanungen beinhalten, wenn neue Heizungen oder Lüftungsanlagen eingebaut werden sollen, oder wenn eine Unterstützung bei der Angebotsauswertung vorgenommen wird.
Auf diese Weise erhofft man sich eine Optimierung der energetischen Gebäudesanierung, um den Geldbeutel wie auch die Umwelt nachhaltig zu entasten. Wer von den Zuschüssen profitieren will, muss Verwendungsnachweise erbringen und sollte die Rechnungen von Fachunternehmen aufbewahren; schließlich müssen diese bei der Förderbank vorgelegt werden. Wenn es um zinsgünstige Darlehen oder Förderzuschüsse geht, gilt die KfW- Förderbank zu den ersten Adressen, wobei die entsprechenden Anträge in der Regel über die Hausbank gestellt werden.