Vergleichsservice News


Was haben die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen zu bieten?

Posted in Versicherungen, Allgemein by Redaktion on the November 21st, 2008

Freiwillig gesetzlich Versicherte können die Chance nutzen, sich ab 2009 mit einem Krankengeld-Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abzusichern. Dabei hat der Gesetzgeber festgelegt, dass keine Kasse außen vor bleiben kann und alle diesen Tarif offerieren müssen. Doch tut sich für den Suchenden ein Tarifdschungel auf, denn die zusätzlich entstehenden Kosten variieren von Anbieter zu Anbieter. Grundsätzlich gilt für die Höhe der Prämien, dass bestimmte Faktoren dafür entscheidend sind wie die gewählte Tarifklasse, das Alter des Antragstellers und auch die durchschnittliche Höhe des Monatseinkommens. Beeinflusst wird der monatliche Beitrag auch die Beitragshöhe für den „normalen“ Krankenversicherungsschutz und dem Zeitpunkt, ab dem Krankengeld gezahlt werden soll. Dieser kann jedoch vom Versicherungsnehmer selber bestimmt werden und wer über ein finanzielles Polster verfügt, kann diesen weiter nach hinten verlegen und somit an der Beitragshöhe einsparen.

Die gesetzlichen Krankenversicherungen leisten innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren für höchstens 78 Wochen und maximal sind für den Versicherungsnehmer 70 Prozent des Bruttogehalts drin, wobei im günstigsten Falle 84 Euro Krankengeld je Tag gezahlt werden.

Als Berechnungsgrundlage für Selbstständige wird das Einkommen, an dem die Beiträge für die letzten zwölf Monate bemessen wurden, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 3600 Euro im Jahr 2008 heran gezogen. Als Faustregel gilt: je früher Krankentagegeld gezahlt wird und je höher die Summe dafür ausfällt, desto höher muss naturgemäß auch der monatliche Beitrag dafür bemessen werden. Bevor man sich auf die Suche nach dem passenden Schutz macht, sollte jeder eine individuelle Bedarfsanalyse im Krankheitsfalle erstellen, um sich einen Überblick über die drohende Versorgungslücke zu verschaffen.

Soll es der Wahltarif einer gesetzlichen Krankenversicherung sein gilt, dass damit immer eine vertragliche Bindung von drei Jahren verbunden ist, die selten aufgelöst werden kann. Ein Wechsel zu einer anderen Kasse ist dann ausgeschlossen, selbst wenn ein Aufschlag auf den Einheitsbeitrag droht. Der Wahltarif löst somit das Sonderkündigungsrecht auf.

Leave a Reply