Anbieter wechseln- aber wie?
Immer mehr Menschen, die genug von permanenten Strompreiserhöhungen haben, wollen ihren Anbieter wechseln.
Viele zögern noch, weil sie sich vor dem Procedere fürchten, doch ein Wechsel gestaltet sich in der Regel einfach und spart bares Geld.
An erster Stelle sollte der Verbraucher prüfen, ob man kurzfristig den Anbieter wechseln kann. Eine Mindestvertragslaufzeit ist in der Regel im Vertrag ausgewiesen. Ebenso findet der Kunde hier etwas über die Kündigungsfrist. In der Regel kann ein solcher Vertrag einen Monat ab Ende des laufenden Monats gekündigt werden.
Wer sich auf die Suche nach einem neuen Stromanbieter macht, sollte sich im Vorfeld die Frage stellen, ob man großen Wert auf Ökostrom legt. Dann gilt es, gezielt danach zu suchen. Vorsicht ist jedoch geboten, wenn ein Anbieter um Vorkasse bittet. Verbraucht man mehr, als ursprünglich bestellt, kommen hohe Kosten auf den Kunden zu. Andersherum ist das Geld weg, wenn der Anbieter pleite geht.
Das genaue Ermitteln des Jahresverbrauchs steht dann an zweiter Stelle. Stromabrechnungen geben Aufschluss darüber, damit man in Ruhe Kosten und Verbrauch mit den Offerten anderer vergleichen kann.
Auf Internetseiten finden sich Tarifrechner, die enorm weiter helfen, den individuell passenden Stromlieferanten zu finden.
Vergleicht der Kunde Angebote ohne den Einsatz von Vergleichsrechnern, müssen der Grundpreis wie auch der variable Arbeitspreis miteinander verglichen werden, der pro Kilowattstunde berechnet wird.
Dabei gilt die Faustregel: je niedriger der Grundpreis, desto günstiger fällt der Tarif für Alleinstehende aus, wogegen Familien von einem niedrigen Arbeitspreis profitieren.
Hat sich der Verbraucher für einen bestimmten Anbieter entschieden, muss ein Vertrag angefordert werden. Günstig ist, einen Stromlieferanten zu finden, der lediglich auf eine einjährige Laufzeit besteht. In der Regel kümmert sich der neue Anbieter um alle erforderlichen Formalitäten für den Wechsel und kurzfristig vor dem Vertragsbeginn muss nur noch der aktuelle Zählerstand mitgeteilt werden.