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Forward – Darlehen

Posted in Allgemein by admin on the April 29th, 2008

 Für viele bestimmt unbekannt ist das Forward – Darlehen. Ähnlich dem Annuitätendarlehen, abgeschlossen aber mit Sondervereinbarungen. Entwickelt wurde dieses Darlehen für Immobilien und Baufinanzierungen im Jahre 1996. Das einmalige an Forward ist , das dieses Darlehen erst nach einer Vorlaufzeit, bis zu 60 Monate nach Vertragsabschluss betragend, dem Darlehensnehmer ausgezahlt wird.

 Die Zeit von dem Abschluss des Vertrags und dem Beginn des Darlehen wird als Forward – Periode bezeichnet. Für diesen Zeitraum werden keine Bereitstellungszinsen in Rechnung gestellt. Eine Sicherung dieses Darlehens wird im Grundbuch eingetragen.

Bei Abschluss des Vertrags über ein Forward – Darlehen wird sich für die Zukunft ein günstiger Zinssatz gesichert. Diese Zinssicherheit erwirbt der Darlehensnehmer durch einen Zinsaufschlag. Nach der Dauer der Forward – Periode richtet sich die Höhe dieses Aufschlages. Zumeist werden diese Darlehen für Anschlussfinanzierungen verwendet. Diese Form der Finanzierungen um Wohneigentum zu erwerben ist eine sinnvolle Angelegenheit.

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