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Händlerkredit verhindert satte Rabatte!

Posted in Allgemein by Redaktion on the März 19th, 2008

Wer eine größere Anschaffung tätigen muss, kann in der Regel nicht alles in einer Summe bezahlen. Steigende Lebenshaltungskosten wie die hohe Inflationsrate tragen dazu bei, dass gelegentlich ein Kredit beantragt werden muss.

Sogenannte Allzweckkredite haben den Vorteil, dass der Verwendungszweck des Geldes frei ist und dem Kreditnehmer große Spielräume einräumt. Wer bar bezahlen kann, ist immer im Vorteil und kann über den Kaufpreis verhandeln. Insbesondere wenn es um den Erwerb eines Autos geht, sind Rabatte drin, die schnell einige Hundert Euro ausmachen können. Daher kann nur geraten werden, auf den Händlerkredit zu verzichten.

Selbst wenn die Zinsen eines Allzweckkredits betrachtet werden, liegen diese meist unter dem, was an geschickten Verhandlungen “vor Ort” eingespart werden kann.

Dieser Vorteil kann nicht nur beim Autohändler ausgespielt werden, sondern gilt auch beim Kauf von größeren Elektrogeräten, Einrichtungsgegenständen wie auch kostspieligen Sportausrüstungen.

Allzweck- oder Konsumentenkredite werden nahezu überall angeboten. Im Zeitalter digitaler Medien greifen immer mehr Nutzer auf das Internet zurück. In Ruhe können hier Konditionen verglichen werden und der künftige Kreditnehmer kann mehrere Konkurrenzangebote einholen. Nicht immer ist es leicht, aus der Vielfalt der Anbieter den geeigneten Geldgeber zu finden, doch wer sich an bestimmte Regeln hält, kann im Netz einsparen.

Grundsätzlich sollte man Geldgeber meiden, die für ein Angebot Geld verlangen. Vielfach wird der Kunde nur zur Kasse gebeten, selbst wenn am Ende eine Kreditvergabe ausgeschlossen wird.

Im Vorfeld sollte man sich auch die erforderlichen Eckdaten für eine Beantragung bereit legen. Dazu gehören unter anderem die Höhe der Kreditsumme, die anvisierte Laufzeit und Vorstellungen von der Ratenhöhe. Diese sollte auf die individuelle wirtschafliche Leistungsfähigkeit des Kunden zugeschnitten sein. Schließlich wird die Raten bis zum Ende der Laufzeit vertraglich vereinbart. In einzelnen Fällen sollte man auch nach einer Sondertilgungsoption fragen, um den Weg in die Schuldenfreiheit zu verkürzen.

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