Wie kommt man an die Riester- Förderung?
Zeigten sich die Bundesbürger bei der Einführung dieser zusätzlichen Altersvorsorge im Jahr 2002 noch zurückhaltend, wird diese gegenwärtig verstärkt genutzt, um die mager gewordene gesetzliche Rente zu ergänzen.
Die in Aussicht gestellte Förderung kann durch eine Riester- Rentenversicherung wie auch durch Riester- taugliche Fonds- oder Banksparpläne genutzt werden.
Wer in den Genuss der Zulagen kommen will, muss die Zulagen beantragen, die auf den jeweiligen Vertrag eingezahlt werden. Die erforderlichen Anträge sind beim jeweiligen Anbieter erhältlich, die ausgefüllt und unterschrieben wieder zurück gesendet werden müssen, um bei der Zulagenstelle bearbeitet zu werden. Nur wenn sich Veränderungen der familiären Verhältnisse ergeben, muss der Antrag erneuert werden.
Für jedes kindergeldberechtigte Kind kann der Sparer mit Zulagen rechnen und legt beim Vertragsabschluss fest, auf welchen Vertrag dieses Geld überwiesen wird.
Wer alle Vorteilen nutzen will, sollte auch den erforderlichen Beitrag leisten. Ist dies nicht möglich, beteiligt sich auch Vater Staat nur in einem begrenzten Umfang daran. Volle Zulagen winken immer dann, wenn ab 2008 wenigstens vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres gezahlt wurden.
Als attraktives Plus winkt die steuerliche Erleichterung. Alle Einzahlungen plus Zulagen sind von der Steuer absetzbar. Dazu muss der Riester- Sparer seiner Steuererklärung lediglich eine entsprechende Bestätigung seines Anbieters beilegen. Für das Jahr 2007 kann man bis zu 1575 Euro geltend machen. Ab 2008 sind es dann einschließlich der Zulagen dauerhaft 2100 Euro.