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Riester- Sparer müssen sich die finanziellen Vorteile holen

Posted in Allgemein by Redaktion on the Februar 27th, 2008

Die Grundlage der Riester- Förderung, die Zulagen und steuerlichen Vorteile, muss sich der Sparer selber holen. Der jeweilige Anbieter beantragt für seinen Kunden die staatlichen Zulagen bei der zentralen Zulagenstelle und der Verbraucher muss dieses Formular lediglich unterschreiben.

Ab 2008 gilt, dass jeder Riester- Sparer bis zu 154 Euro an Zulagen kassieren kann. Für jedes kindergelberechtigte Kind erhält man zudem eine Kinderzulage, die bis zu 185 Euro jährlich betragen kann. Noch besser kommen die Sparer weg, die nach dem Jahr 2008 Kinder in die Welt setzen. Dann locken Beiträge bis zu 300 Euro jährlich. Erforderlich ist, dass Sparer den benötigten Mindesteigenbetrag leisten, um in den Genuss dieser Zulagen zu gelangen. Passiert dies nicht, kann man naturgemäß auch nur mit einem entsprechenden Anteil von Vater Staat rechnen.

Dabei ergibt sich der erforderliche Beitrag aus dem Bruttoeinkommen des Vorjahres. Seit Jahresbeginn müssen dann wenigstens vier Prozent eingezahlt werden, wobei die Zulagen von dem Betrag abgezogen werden können.

Zulagen, wie auch alle geleisteten Einzahlungen, können von Riester- Sparern steuerlich geltend gemacht werden. Waren es im Jahr 2007 noch 1575 Euro, ist der Satz hierfür ab 2008 auf 2100 Euro angestiegen.

Reicht der Reister- Sparer seine Steuererklärung ein, muss eine schriftliche Bestätigung aller geleisteten Einzahlungen vom Anbieter vorgelegt werden. Dann werden die Zulagen vom steuerlichen Vorteil abgezogen, wobei die Chance besteht, den Vorteil zu erhöhen, wenn mehr als der geforderte Mindestbeitrag geleistet wird.

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