Günstige Medikamente stehen im Vordergrund
Gesetzlich Krankenversicherte sollen lediglich preisgünstige Medikamente nehmen. Vorbei sind dann die Zeiten, bei dem gewohnten Mittel zu bleiben, denn aus wirtschaftlichen Gründen sind Kassenpatienten gezwungen, bei gleichen Inhaltsstoffen auf Medikamente umzusteigen, die billiger sind.
Viele Kassen haben gar Rabattverträge mit einigen Pharmaherstellern, die zu einem Medikamentenwechsel zwingen. In der Regel tragen gesetzliche Krankenversicherungen auch weiterhin die Kosten für verschreibungspflichtige Mittel. Zuzahlungen kommen auf den Patienten jedoch immer zu. Wenigstens 5 und höchstens 10 Euro müssen aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Dies trifft für jeden Erwachsenen zu, wobei Kinder und Jugendliche außen vor bleiben.
Finanzielle Überforderungen sollen jedoch ausgeschlossen werden. Mittels einer sogenannten Zuzahlungsobergrenze von rund zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens, sollen übermäßige finanzielle Belastungen des Budgets ausgeschlossen werden. Von dieser Summe können gesetzlich Versicherte Freibeträge für Ehepartner und Kinder abziehen. Gehört man zu den chronisch Erkrankten, muss höchstens ein Prozent zugezahlt werden.
Doch das Muss, das günstigste Medikament nutzen zu müssen, ist nicht mit Nachteilen für den Patienten verbunden. Selbst wenn man sich von seinem gewohnten Medikament verabschieden muss, wartet oft ein geringerer Teil an Zuzahlung auf den Patienten.
Wer rezeptfreie Mittel verwendet und nicht den gewohnten Preis in seiner Apotheken an der Ecke bezahlen will, kann im Internet fündig werden. Versandapotheken lautet das Zauberwort der Gegenwart. Zahlreiche Anbieter haben sogar Verträge mit Krankenkassen abgeschlossen. Wer einsparen will, sollte sich bei seiner Kasse gezielt danach erkundigen.