Vorsicht auf dem Weg zum stillen Örtchen
(OVB) Über einen skurril anmutenden Fall musste das Hessische Landessozialgericht (LSG) befinden. Kläger war ein Patient eines Krankenhauses. Während seines Spitalaufenthalts wollte er die Toilette aufsuchen, strauchelte dabei und verletzte sich recht schwer. Daraufhin verlangte der Patient vom Unfallversicherer des Krankenhauses die Zahlung finanzieller Leistungen. Doch die Assekuranz weigerte sich und ließ es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen. Auch dort zog der Kläger und Ex-Patient im Urteil unter dem Aktenzeichen
L 8/14 KR 357/04 den Kürzeren.