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Katzen nicht erlaubt

Posted in Allgemein by Redaktion on the Juni 17th, 2007

(OVB) Wollen Mieter ein Haustier halten, ist dies in der Regel kein Problem, falls der Hauswirt zustimmt. Doch hin und wieder gibt es unerwarteten Streit. Nämlich wenn der Vermieter bestimmte Tiere mag, andere aber nicht. Um einen solchen Fall ging es kürzlich in einem Verfahren beim Landgericht (LG) Krefeld. Der Mieter und spätere Kläger wollte sich zwei Katzen zulegen. Die Erlaubnis des Eigentümers hielt er für reine Formsache, da den Nachbarn bereits die Hundehaltung genehmigt worden war. Dies allerdings war ein Irrtum. Der Hauswirt nämlich mochte offenbar Hunde sehr, gegen Katzen indes hatte er eine Abneigung. Deshalb verbot er seinem Mieter die Katzenhaltung in der Wohnung. Das wollte sich der Samtpfoten-Freund jedoch nicht gefallen lassen und klagte vor dem Krefelder Landgericht. Entscheidung unter dem Aktenzeichen 2 S 46/06: Der Vermieter darf die Katzenhaltung verbieten. Eine Benachteiligung gegenüber den anderen Mietern, die bereits beim Einzug Haustiere gehabt hätten, sahen die Krefelder Landrichter nicht.

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